VORLAGEN
Dienstverschiebung
Unterlagen Amt für Militär
und Zivilschutz
Infos für Meldepflichtige
Dienstverschiebungen werden ausschliesslich über dieses
Formular bearbeitet. Es werden keine Bewilligungen
über andere Kontaktmöglichkeiten erteilt. Bis zum
Entscheid über eine allfällige Beurlaubung/Dienstverschiebung
gilt EINRÜCKUNGSPFLICHT gemäss BZG Art. 88/90
VORLAGEN
Hier befinden Sich verschiedenste Informationen zum Zivilschutz
sowie hilfreiche Unterlagen für Einsatz und WK-Planung
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Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die
Militärverwaltung (Kreiskommando) und endet für alle im Zivilschutz
Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht.
Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb
von 14 Tagen zu melden. Im Kanton Zürich wird die militärische Meldepflicht mit
der Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfüllt. Im Dienstbüchlein
werden die wichtigsten Daten über die Erfüllung der Schutzdienstdienstpflicht,
schutzdienstliche Untersuchungen, Spezialausbildungen, Grad und Funktion
eingetragen. Das Dienstbüchlein muss bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht
aufbewahrt werden. Ein Verlust muss dem Kommando gemeldet werden.
Für das Ausstellen des Duplikat-Dienstbüchleins wird je nach Aufwand eine Gebühr
bis höchstens Fr. 300.00 erhoben