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FÜR SIE IM EINSATZ
Es ist die Aufgabe von Kanton und Gemeinde,
ihre Risiken und Gefahren zu kennen und
entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
So richtet sich auch die Organisation des Zivilschutzes
nach der Gefährdungsanalyse sowie nach
topographischen Gegebenheiten und Strukturen
in einem Kanton, einer Region oder einer Gemeinde.
Die Organisation kann also unterschiedlich sein.
Dabei legen die Kantone und Gemeinden im Rahmen
des zur Verfügung stehenden Rekrutierungspotentials
den Personalbedarf fest. Die Personalbewirtschaftung
und -kontrolle ist Sache des Kantons.
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